Unser Makler hat doch tatsächlich dem durch unseren Anwalt eingereichten Gerichtlichen Mahnbescheid zur Rückforderung der Maklerprovision für den inzwischen aufgrund arglistiger Täuschung aufgehobenen Kaufvertrag widersprochen.
Ob das eine gute Idee war? Ich denke nicht. So sehen wir uns also in ein paar Wochen vor Gericht wieder. Da wird dann sicherlich auch zur Sprache kommen, dass ebendieser Makler schriftlich Eigenschaften zugesichert hat ("das Haus ist trocken"), wegen deren Fehlen schlußendlich der Kaufvertrag erfolgreich angefochten wurde. Ein gutes Licht wirft das sicher nicht auf diesen Makler.
Das sieht dann bestimmt auch die Behörde für das folgende Geschäftsuntersagungsverfahren ähnlich ... mal schauen.
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