Jedenfalls sollte man meinen, dass die Tatsache des auf Basis dieser arglistigen Täuschung aufgehobenen Kaufvertrages auch jeden Makler davon überzeugt, dass die Maklerprovision nicht verdient ist und deshalb zurück bezahlt werden sollte. Nicht dieser Vertreter seiner Zunft.
Frech behauptet er doch im Antwortschreiben auf die entsprechende Zahlungsaufforderung unseres Anwalts, dass wir eigentlich doch froh sein müssten, dass wir die entsprechenden Mehraufwände wegen der schwierigen Situation nicht noch extra in Rechnung gestellt bekommen haben.
Da hat es sogar unserem Anwalt fast die Sprache verschlagen. Aber nur fast. Der nette Herr Makler wird noch vor Weihnachten die Klageschrift im Briefkasten finden. Achja, wer als Makler, Versicherungsvertreter und Anlageberater sein Geld verdient, benötigt nach § 35 der Gewerbeordnung besondere Voraussetzungen. Sind diese nicht bzw. nicht mehr gegeben, kann ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet werden. Mal schauen ob die zuständigen Behörden aktiv werden ...



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