Wir mussten dafür noch nicht einmal einen besonderen Antrag stellen. Es reichte schon die folgende Passage im notariellen Aufhebungsvertrag: "Der Erwerber hat unter der Steuernummer xxxxx/xxxxx bei dem Finanzamt Ludwigsburg seine Grunderwerbsteuer aus dem Kaufvertrag gezahlt. Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts liegt vor. Der Erwerber beantragt gemäß § 16 Abs. 1 Ziffer 2 GrEStG beim Finanzamt wegen der Rückgängigmachung des Vertrages aus einem Rechtsanspruch aus Leistungsstörung die Aufhebung der Steuerfestsetzung und Rücküberweisung der Grunderwerbsteuer auf sein Girokonto bei der xxx Bank ..."
Samstag, 20. Dezember 2008
Grunderwerbsteuer zurückerstattet
Nachdem der Kaufvertrag inzwischen aufgrund der arglistigen Täuschung aufgehoben wurde, gibt es nunmehr auch einen Bescheid des zuständigen Finanzamtes. Der ursprüngliche Steuerbescheid wurde gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG aufgehoben. Die Grunderwerbsteuer wird somit erstattet.
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