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Montag, 30. November 2009

Mal wieder im Immobilienscout

Diesmal hat's ein Wenig gedauert bis das "Wasserschloss" wieder im Immobilienscout aufgetaucht ist. Diesmal über einen Makler aus Stuttgart ... scheint immer schwerer zu werden, noch einen Makler zu finden - oder?

Auch diesmal verschweigt das Exposè die Details der verpfuschten Sanierung. Wir bleiben einfach mal dran ...

Hier stehts: (Immobilienscout24) (Scout-ID: 53293054)

Samstag, 28. März 2009

Haus-Recycling oder Wie eine Ruine neu vermarktet werden soll

Ist schon sehr lustig zu sehen, wie resistent sich manche Hausverkäufer der Realität verschliessen. Das billigst sanierte Fachwerkhaus, welches wir gekauft hatten - nach Feststellung aller Mängel - jedoch durch Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung zum Glück wieder losgeworden sind (Details siehe hier ) ist wieder auf dem Markt ... nämlich da (hier und dann die Scout-ID 49600285 eingeben).

Im Immobilienscout wird die Bruchbude doch tatsächlich wieder als "Historisches TOP Objekt mit Spa-Bereich und Sauna" angeboten. Lächerlich. Uns liegt ein Gutachten vor, dass diesem Haus bescheinigt unbewohnbar zu sein. Bei der Sanierung wurden nämlich entscheidende Fehler schon in der Planung gemacht. Die historischen Grundmauern wurden von außen nur unzureichend und tlw. gar nicht gegen das eindringende Wasser (vor allem hangseitig) abgedichtet. Der auf der Innenseite aufgebrachte Sanierputz läßt das Wasser nahezu ungehindert in den Keller, aber auch das Haus selbst eindringen. Gutes Klima für einen Kartoffelkeller - nicht jedoch für den sogenannten "Spa-Bereich im Untergeschoss". In so einer Sauna- und Badelandschaft wird sehr viel feuchte Abluft erzeugt, die die von aussen eindringende Feuchtigkeit noch verstärkt und kaum abziehen kann. Außer eben in das restliche Haus - ist der Wellnessbereich doch durch keine Tür vom restlichen offen gestalteten Haus abgetrennt.

Sehr interessant auch die Tatsache, dass das veröffentlichte Expose an keiner Stelle den dramatischen Schaden erwähnt. Da möchten die Verkäufer doch nicht etwa schon wieder einen potentiellen Käufer arglistig täuschen? Der Makler (übrigens ein anderer als bei unserem Kauf) hat sich jedenfalls scheinbar abgesichert: "Alle in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben des Verkäufers oder eines Dritten. Der Makler übernimmt hiefür keine Haft"

Naja, in Haft muss er wohl nicht gleich, aber durch einen Anruf unsererseits wurde der Makler über die unrühmliche Vergangeinheit des Objektes informiert. Er weiß also über die Vorschäden Bescheid und ist zur Information potentieller Käufer verpflichtet. Da hilft nun auch diese Klausel nix mehr. Wir (selbstverständlich verdeckt) werden uns mal als Käufer ausgeben und das überprüfen ;-)

In jedem Fall wird es uns eine Freude sein, eventuelle Käufer über das Objekt zu informieren.

Sind wir vielleicht nachtragend? Ähm ja, wir haben infolge der Machenschaften dieser Verkäufer sehr viel Geld in den Sand gesetzt ... da muss ein wenig Boshaftigkeit erlaubt sein.

Montag, 2. März 2009

Juristisches (8) - "Das feuchte Haus" (Quelle: http://www.ra-sawal.de)

Auf der Website http://www.ra-sawal.de findet sich ein sehr interessanter Artikel zum Thema arglistige Täuschung in Bezug auf Fechtigkeitsschäden beim Verkauf von kürzlich renovierten/sanierten Häusern (Link):

"Wer sein Haus verkaufen will, muss die Interessenten auch ungefragt auf Feuchtigkeitsschäden hinweisen. Dies hat das Saarländische Oberlandesgericht kürzlich entschieden.

Zwar müssten Kaufinteressenten bei älteren Gebäuden mit einem gewissen Maß an Feuchtigkeit rechnen, nicht aber mit einer extremen Durchfeuchtung der Kellerwände. Dies gelte erst recht dann, wenn die Kellerwände aufgrund kurz zuvor erfolgter Renovierungsarbeiten einen äußerlich trockenen Eindruck vermitteln und der Verkäufer die Durchführung der Renovierung und deren Anlass dem Kaufinteressenten trotz entsprechenden Wissensvorsprungs nicht mitteilt. (Leitsatz des Gerichts)

Im dem dem Urteil zugrunde liegenden Fall hatte der Käufer eines Wohnhauses kurz nach dem Erwerb extreme Feuchtigkeit im Keller festgestellt. Daraufhin focht er den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung an. Der Verkäufer wehrte sich und argumentierte, er sei auch nicht nach Feuchtigkeitsschäden im Vorfeld gefragt worden – der Käufer sei damit „selbst schuld“. Diese Auffassung teilte das OLG nicht. Feuchtigkeit im Keller sei von so entscheidender Bedeutung für die Kaufentscheidung, dass der Verkäufer auch ungefragt hierzu Stellung nehmen müsse.

Der Käufer erreichte die Rückabwicklung des Vertrages. Der Verkäufer geht bei einer solchen Verhaltensweise in der Regel auch ein erhebliches Schadensersatzrisiko ein.

OLG Saarbrücken vom 5.8.2008, 4 U 90/08 - 33"

Quelle: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=286

Donnerstag, 5. Februar 2009

Rückerstattung Maklerprovision - Die nächste Runde

Unser Makler hat doch tatsächlich dem durch unseren Anwalt eingereichten Gerichtlichen Mahnbescheid zur Rückforderung der Maklerprovision für den inzwischen aufgrund arglistiger Täuschung aufgehobenen Kaufvertrag widersprochen.

Ob das eine gute Idee war? Ich denke nicht. So sehen wir uns also in ein paar Wochen vor Gericht wieder. Da wird dann sicherlich auch zur Sprache kommen, dass ebendieser Makler schriftlich Eigenschaften zugesichert hat ("das Haus ist trocken"), wegen deren Fehlen schlußendlich der Kaufvertrag erfolgreich angefochten wurde. Ein gutes Licht wirft das sicher nicht auf diesen Makler.

Das sieht dann bestimmt auch die Behörde für das folgende Geschäftsuntersagungsverfahren ähnlich ... mal schauen.

Donnerstag, 15. Januar 2009

Juristisches (7) - "Maklerhaftung kann teuer werden" (Quelle: www.ra-sawal.de)

Hier findet sich ein sehr interessanter Artikel zum Thema Maklerhaftung:

"Fügt ein Makler in seinem Exposé den Angaben des Eigentümers weitere Informationen hinzu, so haftet er, wenn sich diese als falsch herausstellen.

Aufgrund eines wirksamen Maklervertrages hatte der Makler im Expose die Angabe „vollständig saniert“ aufgenommen. Allerdings hatte der Verkäufer lediglich die bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen gegenüber dem Makler im Vorfeld aufgezählt. Eine Überprüfung des Exposés durch den Verkäufer erfolgte nicht.

Nach dem Kauf stellten sich jedoch einige versteckte Mängel heraus. So waren bespielsweise die Elektroleitungen veraltet. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach dem Käufer Schadensersatz gegen den Makler zu, da das Haus entgegen den Angaben nicht vollständig saniert gewesen sei.

Zwar treffen Makler im Grundsatz keine Pflichten und damit auch keine Haftung für Angaben des Verkäufers. Informationen des Veräußerers darf er daher grundsätzlich ungeprüft weitergeben (BGH vom 18.01.2007 - III ZR 146/06). Über ihm bekannte verkaufsentscheidende Tatsachen muss der Makler aber aufklären. Unterlassen sollte er aufgrund der Rechtsprechung in jedem Fall eigene Angaben. Hier liegt ein erhebliches Haftungsrisiko.

OLG Frankfurt vom 13.02.2008, 15 U 137/07"

Quelle: www.ra-sawal.de

Montag, 12. Januar 2009

Kontakt zu Matthias Heißner ?

Offensichtlich haben nicht nur die Redakteure der Stuttgarter Zeitung Schwierigkeiten Kontakt mit Hr. Heißner aufzunehmen. Da er zwischenzeitlich wohl auch umziehen musste (siehe hier), hilft die Suchmaschine GoYellow weiter: Link.

Presse-Recherche Teil 12 - Matthias Heißner wegen Mietschulden verurteilt (Artikel aus der Stuttgarter Zeitung)

In der Ausgabe vom 10. Dezember 2008 schreibt die Stuttgarter Zeitung unter dem Titel "Preisträger mit hohen Mietschulden":

"MAULBRONN. Die Sparkassen haben Matthias Heißner als "Vermieterschützer" ausgezeichnet. Dabei hat der Leonberger Immobilienunternehmer selbst hohe Mietschulden. Zu einem Gerichtstermin in dieser Sache ist Heißner gestern gar nicht erst erschienen."

Weiter schreibt der Redakteur Markus Klohr: "Noch vor wenigen Monaten hat Matthias Heißner im Rampenlicht gestanden. Nun scheint der Träger des Gründerpreises der baden-württembergischen Sparkassen bestrebt, sich unsichtbar zu machen. Wer die Nummer seines Leonberger Immobilienunternehmens Imac wählt, erhält als Antwort die Ansage "kein Anschluss unter dieser Nummer". Und zu einem wichtigen Termin im Amtsgericht Maulbronn (Enzkreis) ist Heißner gestern gar nicht erschienen. Dabei ging es eigentlich um ein Thema, das Heißner am Herzen liegen müsste.

Für die vermeintlich von ihm erfundene "Vermieterschutzkartei" hat Heißner 2006 den Gründerpreis erhalten. Eigentümer sollten durch die Datenbank vor Mietern gewarnt werden, die Immobilien herunterwirtschaften oder ihre Miete nicht bezahlen. In dieser Kartei könnte der 37-Jährige sich selbst an prominenter Stelle eintragen. Denn Heißner hat selbst rund 21 000 Euro Mietschulden angehäuft. Fünf Jahre lang hat Heißner in einer komfortablen Villa in Friolzheim im Enzkreis gewohnt. Seit März zahlte er offenbar Miete und Nebenkosten nur teilweise oder gar nicht. "Wir hatten am Anfang den Eindruck, Herr Heißner sei ein solider Geschäftsmann", sagt sein Vermieter, der die Klage eingereicht hat, "aber inzwischen habe ich nur noch die Nase voll von ihm."

Weil Heißner nicht anwesend war, wurde er gestern vom zuständigen Maulbronner Amtsrichter in Abwesenheit dazu verurteilt, die Schulden zu begleichen. Nachdem der Verhandlungstermin bekanntgegeben worden war, habe Heißner seinem Vermieter noch kurzerhand rund 7000 Euro überwiesen. Laut der Behörde hatte der Leonberger Unternehmer sich inhaltlich nie zu den Rückständen geäußert, er habe lediglich angekündigt, sich selbst vor Gericht verteidigen zu wollen. Jetzt hat Heißner noch zwei Wochen Zeit, sich doch noch zu äußern, ansonsten wird das Urteil rechtskräftig, und der 37-Jährige muss zusätzlich noch sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten übernehmen.

Der Rechtsstreit ist beileibe nicht Heißners einziges Problem. Seit dem Frühsommer ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen ihn und zwei weitere Beschuldigte. Ihnen werden Untreue, Betrug und Insolvenzverschleppung vorgeworfen. Bei den Ermittlungen stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass beim Imac-Tochterunternehmen Thema mindestens ein sechsstelliger Betrag an Mietkautionen verschwunden sei. Betroffen sind laut dem Insolvenzverwalter landesweit bis zu 1000 Wohnungen, die von der Thema betreut wurden. Wie es um die Imac selbst steht, die zurzeit etliche Altbauten im Land saniert, lässt sich nur erahnen. Eine Telefonnummer scheint das Unternehmen jedenfalls nicht mehr zu haben."